Erneuerbare Energie gewinnen aufgrund der Klimaproblematik immer mehr an Bedeutung. Da etwa die Windenergie aber auch Zielkonflikte auslöst, stellt sich bei Windrädern die Frage des Rückbaus am Ende der Lebensdauer. Dieser Fall wird im BauGB in §35 Abs.5 geregelt, dieser unterliegt aber einerseits Bedenken in puncto Gesetzgebungskompetenz und wirft außerdem ungeklärte Auslegungsfragen auf. Die interpretative Auflösung dieser Fragen rückt die Norm in die Nähe einer symbolischen Gesetzgebung.