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Vorliegen öff.-rechtlicher Genehmigungen unerheblich für Anspruch auf Bescheinigung gem. § 27 Abs. 5 S. 1 EEG 2009

Sachverhalt: Der Kläger begehrt die Erteilung einer behördlichen Bescheinigung, um die Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte für den Vergütungszeitraum des Jahres 2013 gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen.

Entscheidung: Bejaht.

Begründung: Anspruchsgrundlage für die Erteilung der vom Kläger begehrten Bescheinigung sei § 27 Abs. 5 Satz 1 EEG 2009 i.V.m. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 lit. c) EEG 2017. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung lägen vor. Unerheblich sei dabei insbesondere, ob die Anlage über die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen verfüge.

Bemerkungen

Nimmt Bezug auf die Clearingstelle EEG, Hinweis v. 26.04.2010 - 2009/28 und Votum v. 13.04.2010 - 2009/26.

Datum
Instanz
Aktenzeichen
11 A 1222/14
Vorinstanz(en)
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 8583/13