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Gesetzliche Umlageprivilegien erfordern ab 2021 eine Drittmengenabgrenzung

Der Autor beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetzes, das die sog. Drittmengenabgrenzung einführt. Die Norm bestimmt neue Regelungen, die Eigenstromverbrauch der EEG-Umlagebefreiten oder -privilegierten Unternehmen angehen. Sie schreibt vor, dass ein nicht privilegierter Stromverbrauch erfasst und abgegrenzt werden muss. Drittmengenabgrenzung führt dazu, dass die interne Messsysteme betroffener Stätte umgestaltet werden müssen, was neue Anforderungen auf die Messtechnik mit sich bringt.

Datum
Autor(en)

Dominik Weeger

Fundstelle

netzpraxis 9/2020, 76-78