Direkt zum Inhalt

Zur Verfassungskonformität einer (landes-)gesetzlichen Solarpflicht

Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit einer möglichen Solarpflicht mit der Verfassung. Dabei werden zunächst die bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgestellt, insbesondere die bereits eingeführten Solarpflichten in Hamburg und Baden-Württemberg. Anschließend wird die Frage der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Länder beleuchtet. Nach ausführlicher Prüfung kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die gewichtigeren Argumente dafür sprechen, dass der Bund die PV-Ausbauförderung bereits abschließend geregelt habe, allerdings sei die Frage nicht eindeutig zu beantworten, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die bereits eingeführten Solarpflichten auf Länderebene führe.

Um Rechtssicherheit bzgl. der Gesetzgebungskompetenz zu schaffen und Konflikte zu vermeiden, schlagen die Autoren vor, dass der Bund entweder selbst eine Solarpflicht einführen oder durch eine Länderöffnungsklausel die Einführung einer Solarpflicht ausdrücklich gestatten könne. Die Autoren stellen weiterhin fest, dass von einer materiellen Verfassungsmäßigkeit auszugehen sei, sofern wie z.B. in Hamburg Ausnahme- und Härtefallregelungen getroffen werden, wodurch der Eingriff in die Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG gerechtfertigt werden könne.

Datum
Autor(en)

Christian Buchmüller und Maximilian Hemmert-Halswick

Gesetzesbezug
Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 01/2021, 1 - 12