Der Beitrag befasst sich mit den neu geschaffenen Regelungen zur Begrenzung der EEG-, KWKG-, und Offshore-Netzumlage bei der Herstellung von Wasserstoff gem. §§ 64, 64a, 69b EEG 2021 und §§ 27, 27d KWKG 2020. Die Autoren bewerten die Neuregelungen grundsätzlich positiv, da sie kostensenkende Effekte auf die Erzeugung von Wasserstoff hätten und somit den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft förderten. Allerdings blieben einige rechtliche Fragen offen, insbesondere die Frage, ob zur Herstellung des Wasserstoffs lediglich Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden dürfe (Grünstromerfordernis), da in den §§ 64, 64a EEG 2021 und § 27 KWKG 2020 im Unterschied zu § 69b EEG 2021 keine Einschränkung auf grünen Wasserstoff vorgenommen wurde.