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Fristverlängerung: Clearingstelle sucht Volljurist/in (m/w/d) mit langjähriger Berufserfahrung bis zum 31.08.2021 | Häufige Rechtsfrage zu Erzeugungszähler bei 30 kW De-minimis-Schwelle aktualisiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

FRISTVERLÄNGERUNG: CLEARINGSTELLE SUCHT VOLLURIST/IN (M/W/D) MIT LANGJÄHRIGER BERUFSERFAHRUNG BIS ZUM 31.08.2021

Die Clearingstelle sucht noch bis zum 31. August 2021 eine/n Volljurist/in (m/w/d) mit langjähriger Berufserfahrung im Energierecht als Mitglied der Clearingstelle EEG|KWKG. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/mitglied-der-cs.

HÄUFIGE RECHTSFRAGE ZU ERZEUGUNGSZÄHLER BEI 30 KW DE-MINIMIS-SCHWELLE AKTUALISIERT

Die Clearingstelle hat aufgrund der Anpassung von § 61b Abs. 2 EEG 2021 seit dem 27. Juli 2021 die Häufige Rechtsfrage Nr. 156 zu der Frage, ob bei Anwendung der 30 kW-Schwelle in § 61b Abs. 2 EEG 2021 ein Erzeugungszähler vorzuhalten ist, aktualisiert.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/156.


Feedback erwünscht! Wir freuen uns, wenn Sie uns Rückmeldung zu unserer Arbeit geben. Sie helfen uns damit, unsere Angebote weiter zu verbessern. Hier geht’s zur kurzen Befragung: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rueckmeldung.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG