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Klimapolitik und Grundrechtsschutz - Brauchen wir ein Grundrecht auf Umweltschutz?

Der Autor plädiert in seinem Aufsatz für ein einklagbares prozedurales Grundrecht auf Umweltschutz und die Anerkennung eines materiellen Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum.

Dafür beschäftigt er sich zunächst mit der Geschichte und der Entwicklung eines etwaigen Grundrechts auf Umweltschutz und dem aktuellen Stand der Debatte. Des Weiteren ordnet er deutsche und europäische Grund- und Menschenrechte im Kontext der Klimapolitik mit ihren Grenzen und Möglichkeiten ein. Problematisch sei insbesondere, dass Grundrechte in materieller Hinsicht als Abwehrrechte gegenüber staatlichen Hoheitsakten konzipiert seien. Private Umweltbelastungen könnten folglich nicht abgewehrt werden. Damit sei lediglich eine umweltschützende Teilgewährleistung der individuellen Grundrechte sichergestellt, die weite Teile des Tier- und Naturschutzes nicht erfassen könne.

Der Autor empfiehlt deshalb die Einführung eines prozeduralen Grundrechts auf Umweltschutz, welches insbesondere die Rechte auf Information, Partizipation und Zugang zum Gericht erfasst. In materieller Hinsicht solle das bereits anerkannte Recht auf ein ökologisches Existenzminimum mit den entsprechenden planetaren Grenzen gewährleistet sein. Dabei müssten staatliche Institutionen beweisen, dass alle notwendige Maßnahmen ergriffen wurden, um von den Kipppunkten Abstand zu halten.

Datum
Autor(en)

Christian Calliess

Gesetzesbezug
Fundstelle

ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 06/2021, S. 323-332