Das EU-Winterpaket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft als neue dezentrale Akteure eingeführt.
Die Autorin analysiert die beiden neuen Begriffe unter der Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben. Die wichtigsten Voraussetzungen seien für beide der Hauptzweck eines "regionalen Mehrwerts", die Organisation als Rechtsperson mit eigener Rechtspersönlichkeit, eine Tätigkeit im Stromsektor, wirksame Teilnahme- und Kontrollmöglichkeiten für die Anteilseigner, die offene und freiwillige Beteiligung und das Eigentum der Gemeinschaft an einer Erzeugungsanlage.
Beide Gemeinschaften hätte eine ähnliche Grundstruktur, jedoch liege der Hauptunterschied darin, dass Bürgerenergiegemeinschaften zwar auf Elektrizität beschränkt seien, dafür aber auch auf Basis fossiler Energieträger agieren könnten, während EE-Gemeinschaften auch außerhalb des Strombereichs (bspw. im Wärmesektor) tätig sein könnten, dafür aber nur im Bereich der erneuerbaren Energien. Letztendlich stellt die Autorin die Frage, ob es zur nationalen Umsetzung der Richtlinie, tatsächlich der Einführung beider doch nur schwer abgrenzbarer Rechtsfiguren bedarf.