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Anlagenzusammenfassung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 - EEG 2009 geändert - Verfahren zum Landschaftspflegebonus u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute haben wir unsere Empfehlung zur rechnerischen Anlagenzusammenfassung gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 ("Anlagensplitting") veröffentlicht und laden Sie herzlich ein, diese von unserer Internetpräsenz herunterzuladen. Zudem haben wir ein Fachgespräch und zugleich eine öffentliche Anhörung zum Landschaftspflege-Bonus durchgeführt, die Begründung der Empfehlung zur Anwendbarkeit von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf PV-Altanlagen veröffentlicht, ein weiteres Empfehlungsverfahren zu PV-Anlagen eingeleitet sowie zwei Voten zu den Themen "Netzanschluss-/Netzausbau" bzw. "Fassaden-Bonus" veröffentlicht.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass der Gesetzgeber das EEG 2009 in Sachen "Palm- und Sojaölverstromung durch Bestandsanlagen" geändert hat.

Wir freuen uns auf und über Ihr Interesse an unseren Arbeitsergebnissen!

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Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009

Die Clearingstelle EEG hat ihre Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 (Anlagen, die sich "auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe" befinden), einstimmig beschlossen und heute veröffentlicht. Sie kommt darin zu dem Ergebnis, dass "Grundstück" grundsätzlich ein Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne ist, in eng umgrenzten Ausnahmefällen "Grundstück" jedoch auch ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne sein kann. Das Tatbestandsmerkmal der [sonstigen] "unmittelbaren räumlichen Nähe" ist vorwiegend aufgrund der Genese und des Zwecks des Gesetzes dahingehend auszulegen, dass eine Ausnutzung aneinandergrenzender Grundstücke bzw. eine Parzellierung von Grundstücken entlang der Belegenheit der Anlagen eine Umgehung der Vergütungsschwellen des EEG sein kann. Die Clearingstelle EEG hat einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen eine solche Umgehung geprüft werden kann. Die detaillierte Empfehlung vom 14. April 2009 mitsamt dem Rat der Clearingstelle EEG können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV/2008/49 herunterladen.

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4. Fachgespräch zum "Landschaftspflege-Bonus" im EEG 2009

Am Freitag, den 27. Februar 2009 haben wir etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu unserem 4. Fachgespräch begrüßt. Dessen wesentlicher Bestandteil war eine - erstmalig durchgeführte - öffentliche Anhörung in einem Empfehlungsverfahren - hier im Empfehlungsverfahren 2008/48 zum "Landschaftspflege-Bonus" im EEG 2009.

Insgesamt 17 Vertreterinnen  und  Vertreter der bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Vereine, Verbände und Interessengruppen sowie der registrierten öffentlichen Stellen nahmen zu den von der Clearingstelle EEG vorbereiteten Fragen Stellung. Hieran schloss sich eine lebhafte Diskussion zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung insbesondere zur Definition des Begriffs der "Landschaftspflege" an. Das ausführliche Protokoll der öffentlichen Anhörung und der Diskussion sowie bildhafte Eindrücke vom Tag finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche.

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Empfehlung zur Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf PV-Altanlagen

Die Clearingstelle EEG hat am 29. Januar 2009 einstimmig beschlossen, zu empfehlen, dass § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden sind, nicht anzuwenden ist. Die nunmehr vorliegende Begründung der Empfehlung können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV/2008/51 herunterladen.

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Weiteres Votumsverfahren zum sog. Fassadenbonus abgeschlossen

Im Votum vom 16. Februar 2009 hat die Clearingstelle EEG begutachtet, ob ein Anlagenbetreiber den "Fassadenbonus" beanspruchen kann. Die Clearingstelle EEG kommt hierin zum Ergebnis, dass eine Hinterlüftung als solche dem Anspruch nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 nicht entgegensteht. Die anonymisierte und verfremdete Version des Votums steht für Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/VotV/2008/9 als PDF-Dokument bereit.
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Weiteres Votumsverfahren zur Kostentragung beim Netzanschluss beendet

Die Clearingstelle EEG hat in einem Fall, in dem die Netzverknüpfung durch die Neuverlegung eines Kabels als Ersatz für eine zuvor bestehende Freileitung realisiert wurde, die Abgrenzung von Netzanschluss und Netzausbau zugunsten des Netzausbaus vorgenommen. Im konkreten Fall übernahm das neuverlegte Kabel die Funktion des zuvor bereits bestehenden Netzes der allgemeinen Versorgung, auch wenn der räumliche Verlauf des Kabels von dem der zuvor bestehenden Freileitung abwich. Die anonymisierte und verfremdete Version des Votums vom 9. April 2009 steht für Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/VotV/2008/24 als PDF-Dokument bereit.
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Empfehlungsverfahren zum Anlagenzubau über den Jahreswechsel bei Fotovoltaikanlagen

Aufgrund einer Vielzahl von Anregungen sowohl von Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern als auch von Netzbetreibern sowie Fachverbänden hat die Clearingstelle EEG am 29. Januar 2009 ein Empfehlungsverfahren "Anlagenzubau bei Fotovoltaikanlagen über den Jahreswechsel 2008/2009" eingeleitet. Sie finden den Eröffnungsbeschluss sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen
der Verbände und öffentlichen Stellen unter http://www.clearingstelle-eeg.de/EmpfV/2009/5 als PDF-Dokumente. Das Verfahren wird voraussichtlich im Juni mit der Empfehlung abgeschlossen.
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EEG 2009 geändert

Das EEG 2009 wurde geändert, um den Betrieb bestimmter Palm- und Sojaöl verstromender Bestandsanlagen bis zum Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung zu gewährleisten. Die Änderung der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009 sieht vor, dass die Einschränkungen der Positiv- bzw.
Negativliste zum Einsatz von Palm- und Sojaöl vorläufig für Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 in Betrieb genommen oder bestellt worden, nicht gelten.

Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt 2009, S. 643, 644 verkündet und trat am 2. April in Kraft. Sie finden den Wortlaut der Änderung sowie Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2009. Den Regierungsentwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/nachv/entwurf.

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Wir freuen uns, wenn Sie uns und unseren Rundbrief weiterempfehlen und beantworten gerne Ihre Fragen!

Freundliche Grüße aus Berlin!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens

Clearingstelle EEG
Kontorhaus Hefter
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de
post@clearingstelle-eeg.de