Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
HINWEIS 2021/10-V ZU RECHTSFOLGEN BEI ERTÜCHTIGUNG VON WASSERKRAFTANLAGEN VERÖFFENTLICHT
Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis 2021/10-V zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen“ beschlossen. In dem Hinweis war insbesondere zu klären
- ob die Rechtsfolge der Neuinbetriebnahme auch dann eintritt, wenn Anlagenbetreiberinnen und -betreiber den § 40 Abs. 2 EEG 2017/EEG 2021 nicht geltend machen, - welche Meldepflichten Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gemäß §§ 70, 71 EEG 2017/EEG 2021 bei Ertüchtigungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen treffen und
- welche Rechtsfolge bei etwaigen Verstößen gegen diese Meldepflichten eintreten.
Hier können Sie den Hinweis der Clearingstelle EEG|KWKG herunterladen:
Hinweis 2021/10-V – Ertüchtigung von Wasserkraft anlagen - Eintritt der Rechtsfolgen
SCHIEDSSPRUCH 2020/67-IV ZUR ERNEUERUNG UND NEUINBETRIEBNAHME EINER BIOGASANLAGE
Die Clearingstelle hatte in diesem schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden, ob der Schiedskläger in den Jahren 2005 bis 2008 eine „Erneuerung“ seiner Biogasanlage gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 vorgenommen hatte und ob diese Biogasanlage dadurch im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 neu in Betrieb genommen wurde.
Hier können Sie den Schiedsspruch der Clearingstelle EEG|KWKG herunterladen:
Schiedsspruch 2020/67-IV zur Erneuerung und Neuinbetriebnahme einer Biogasanlage
BVERFG ZUR BETEILIGUNG VON ANWOHNERN UND STANDORTNAHEN GEMEINDEN AN WINDPARKS
In dem Beschluss prüfte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG) auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
BVerfG: Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
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