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Bundestag beschließt drei Gesetzespakete zum Ausbau der Erneuerbaren Energien | Bundesrat berät Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

BUNDESTAG BESCHLIEẞT DREI GESETZESPAKETE ZUM AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN

Am 7. Juli 2022 hat der Bundestag drei umfassende Gesetzespakete beschlossen, durch die u.a. das EEG, das KWKG sowie das EnWG geändert werden:

Über den hinterlegten Link gelangen Sie jeweils zum Gesetzesentwurf und den im Gesetzgebungsverfahren veröffentlichten Dokumenten.

BUNDESRAT BERÄT GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES ENERGIEWIRTSCHAFTSRECHTS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KLIMASCHUTZ-SOFORTPROGRAMM UND ZU ANPASSUNGEN IM RECHT DER ENDKUNDENBELIEFERUNG

Des Weiteren berät der Bundesrat morgen, am Freitag den 8. Juli 2022, das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.

Hier gelangen Sie zum Gesetzesentwurf.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG