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Häufige Rechtsfrage zu schwimmenden Solaranlagen aktualisiert | Stellungnahmen im Empfehlungsverfahren 2022/22-VIII zur Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen veröffentlicht | Positionspapier der BNetzA zu Messeinrichtungen veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgende Meldung zusammengestellt:

HÄUFIGE RECHTSFRAGE ZU SCHWIMMENDEN SOLARANLAGEN AKTUALISIERT

Die Clearingstelle hat die Häufige Rechtsfrage Nr. 3 „Sind PV-Anlagen, die auf Gewässern schwimmen (sog. Floating-PV), vergütungsfähig?“ aktualisiert. Hierin werden die Fördervoraussetzungen für schwimmende PV-Anlagen auf Gewässern, insbesondere im Rahmen der Innovationsausschreibungen beleuchtet und die Anforderungen des neuen Vergütungstatbestandes für Floating-PV-Anlagen erläutert.

Die Häufige Rechtsfrage ist abrufbar unter:
Häufige Rechtsfrage Nr. 3: Sind PV-Anlagen, die auf einem Gewässer schwimmen (sog. Floating-PV), vergütungsfähig?

STELLUNGNAHMEN IM EMPFEHLUNGSVERFAHREN 2022/22-VIII ZUR KOSTENTRAGUNG BEIM NETZANSCHLUSS VON EEG-ANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat nunmehr die eingegangenen Stellungnahmen im Empfehlungsverfahren 2022/22-VIII  "Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen" veröffentlicht.

Die Stellungnahmen können Sie hier abrufen:
Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren 2022/22-VIII.

POSITIONSPAPIER DER BNETZA ZUR VERZÖGERTEN BEREITSTELLUNG VON MESSEINRICHTUNGEN BEI INBETRIEBNAHME VON EEG-ANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat  am 28. Oktober 2022 das Positionspapier BK6-22-362 zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei der Inbetriebnahme von EEG-Anlagen veröffentlicht. Darin enthalten sind Klarstellungen zum Umgang mit Lieferengpässen und zeitlichen Verzögerungen beim Einbau von Messeinrichtungen.

Das Positionspapier können Sie hier herunterladen:
Positionspapier der BNetzA.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG