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Votum 2022/17-VIII - Vergütungsfähigkeit sog. Plug-in-Solaranlagen - Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob für Strom, der in sog. Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wurde, dem Grunde nach ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (im Ergebnis bejaht) sowie ob Anschluss und Betrieb der Solaranlagen vorliegend den Anforderungen von § 10 Abs. 2 EEG 2017 (im Ergebnis bejaht) bzw. den technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG 2017 (im Ergebnis verneint) entspricht .

Weiterhin hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob in Zeiträumen, in denen der gemäß § 52 Abs. 2 EEG 2017 zu zahlende Monatsmarktwert höher ist als der ursprünglich anzulegende Wert für die jeweilige Solaranlage gemäß §§ 48, 49 EEG 2017, statt des Monatsmarktwerts weiterhin der ursprünglich anzulegende Wert zu zahlen ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2022/17-VIII

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2022/17-VIII pdf 252 kB