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Votum zur Bemessungsleistung bei Güllekleinanlage veröffentlicht | Votum zur Vergütungsfähigkeit sog. Plug-in-Solaranlagen - Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021 veröffentlicht | Ausschreibungsergebnisse für Solaranlagen des ersten Segments

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM ZUR BEMESSUNGSLEISTUNG BEI GÜLLEKLEINANLAGE VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren 2022/6-VI hatte die Cleaingstelle unter anderem zu klären, ob sich die maximal förderfähige Strommenge für die gegenständliche Güllekleinanlage anteilig verringert, wenn die Bemessungsleistung aufgrund von Eigenverbrauch die Fördergrenze des § 14 EEG 2017 überschreitet.

Das Votum der Clearingstelle EEG|KWKG können Sie hier herunterladen:
Votum 2022/6-VI - Bemessungsleistung bei Güllekleinanlage.

VOTUMSVERFAHREN 2022/17-VIII ZUR VERGÜTUNGSFÄHIGKEIT SOG.
PLUG-IN-SOLARANLAGEN SOWIE SANKTIONEN NACH § 52 EEG 2017/2021 VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat im Votumsverfahren 2022/17-VIII geklärt, ob der Anlagenbetreiber für den in sog. Plug-in-Solaranlagen erzeugten und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom dem Grunde nach einen Anspruch auf EEG-Förderung hat und ob Anschluss und Betrieb der Solaranlagen den Anforderungen von § 10 Abs. 2 EEG 2017 bzw. den technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG 2017 entspricht.

Weiterhin hat die Clearingstelle geklärt, ob in Zeiträumen - in denen der gemäß § 52 Abs. 2 EEG 2017 zu zahlende Monatsmarktwert höher ist als der ursprünglich anzulegende Wert gemäß §§ 48, 49 EEG 2017 - statt des Monatsmarktwertes weiterhin der ursprünglich anzulegende Wert zu zahlen ist.

Das Votum der Clearingstelle EEG|KWKG können Sie hier herunterladen:
Votum 2022/17-VIII - Vergütungsfähigkeit sog. Plug-in-Solaranlagen - Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021.

ERGEBNISSE DER DRITTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2022 FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. November 2022. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 6. Dezember 2022 - also am 13. Dezember 2022 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei den Solaranlagen des ersten Segments liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 5,80 ct/kW.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG