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Empfehlung zur Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen veröffentlicht | Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen | Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Kraft getreten | Ausschreibungsergebnisse bekannt gegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

EMPFEHLUNG ZUR KOSTENTRAGUNG BEIM NETZANSCHLUSS VON EEG-ANLAGEN VERÖFFENTLICHT

In dem Empfehlungsverfahren wurde insbesondere geklärt, welche Kosten Netzbetreiber beim Netzanschluss von EEG-Anlagen Anlagenbetreiberinnen und -betreibern in Rechnung stellen können. 

Das Arbeitsergebnis sowie die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie unter:
Empfehlung 2022/22-VIII – Kostentragung beim Netzanschluss von EEG-Anlagen.

GESETZ ZUR ANPASSUNG DES ENERGIEWIRTSCHAFTSRECHTS AN UNIONSRECHLICHE VORGABEN UND ZUR ÄNDERUNG WEITERER ENERGIERECHTLICHER VORSCHRIFTEN BESCHLOSSEN

Am 10. November 2023 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz sieht u. a. Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vor.

Zu den Gesetzgebungsmaterialien gelangen Sie hier:
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts (Änderung EEG 2023) - Rechtsetzungsverfahren.

NOVELLIERTE ERNEUERBARE-ENERGIEN-RICHTLINE (RED III) IN KRAFT GETRETEN 

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18. Oktober 2023 die Richtlinie (EU) 2023/2413 erlassen. Die sog. RED III wurde am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und trat am 20. November 2023 in Kraft.

Mit der RED III wurden die Regelungen der RED II aus dem Jahr 2018 umfassend novelliert und u. a. die Zielvorgaben für den Anteil erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Union bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht.

Weitere Informationen zu der novellierten Richtlinie erhalten Sie hier:
Richtlinie (EU) 2023/2413 - Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL/RED III).

ERGEBNISSE DER DRITTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2023 FÜR SOLARANLAGEN DES ZWEITEN SEGMENTS

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 21. November 2023 - also am 28. November 2023 - als bekanntgegeben anzusehen.

Bei den Solaranlagen des zweiten Segments liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 9,58 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2023 für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden.

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Wir freuen uns über eine kurze Rückmeldung zu unserer Arbeit. Sie helfen uns damit, unsere Angebote weiter zu verbessern. Hier geht es zur Befragung: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rueckmeldung
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Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

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