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Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und durch Artikel 13 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 28. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

Ferner wurden durch das Gesetz unter anderem auch 

geändert. 

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Letzte Änderung/Fassung vom
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Kategorie
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Fundstelle (konsolidierte Fassung)

BGBl. 2023 I Nr. 405