Direkt zum Inhalt

Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen

Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2  EEG 2023 beschlossen.

Da in den letzten beiden Gebotsterminen dieser Technologie kein Gebot eingereicht wurde, erfolgt erstmalig eine Höchstwertfestlegung in den Ausschreibungen für Anlagen, die Biogas verstromen, das an einem anderen Ort ins Gasnetz eingespeist wurde (Biomethananlagen). Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für die Gebotstermine der folgenden zwölf Monate auf 21,03 ct/kWh festgelegt. Ohne die Festlegung hätte der Höchstwert für Biomethananlagen 19,31 ct/kWh betragen (vgl. § 39l EEG 2023).

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#27

Fundstelle