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Konsultation der Eckpunkte zur Festlegung der Anerkennung aus § 3 Abs. 1 i.V.m. § 7 MsbG entstehender Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG

Im Rahmen des im Oktober 2023 eingeleiteten Festlegungsverfahrens durch die Beschlusskammer 8 (BK8-23/007-A) zur Anerkennung der den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entstehenden Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG sollen auch die Möglichkeiten des Kostenabgleichs gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV geprüft werden. Das Eckpunktepapier wurde am 14. Dezember 2023 zur Konsultation gestellt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen zum Eckpunktepapier wurde am 2. Mai 2024 der Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt.

Datum
Aktenzeichen

BK8-23/007-A

Gesetzesbezug