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Richtlinie (EU) 2023/1791 - Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie

Am 20. September 2023 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Neufassung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verkündet worden. 
Die neue Richtlinie fordert unter anderem eine Reduktion des Primär- und Endenergieverbrauchs um mindestens 11,7 % basierend auf einer aktuellen Referenzentwicklung (PRIMES 2021).

Die Regelungen der Richtlinie müssen bis zum 11. Oktober 2027 von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden. Sie ist Teil des Fit for 55 Pakets.

Hier gelangen Sie zu der Änderung der Richtlinie 2012/27/EU durch die Richtlinie (EU) 2018/2002 v. 11.12.2018.

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Letzte Änderung/Fassung vom
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