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Welche Fördersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien werden in anderen Ländern der EU angewendet?

Die »Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« schreibt die Einrichtung nationaler Fördersysteme vor (vgl. die Artikel 2 k) und 3 der Richtlinie), überlässt die konkrete Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten (MS) der EU.

Sie wird durch die »Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« zum 1. Juli 2021 abgelöst, in der ein gemeinsames Unionsziel von 32 % für den Anteil aus erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch für das Jahr 2030 festgelegt ist und die Rahmenbedingungen für Fördersysteme genauer gefasst sind (vgl. Artikel 4). Zudem verpflichtet sie die MS dazu, Nationale Energie- und Klimapläne (NECPs) vorzulegen. Diese sind auf den Seiten der Europäischen Union einsehbar.

Einige MS haben sich dabei wie Deutschland für ein Einspeise- oder Förderssystem im Wege von Ausschreibungen entschieden, andere wenden z.B. eine Quotenregelung oder die Förderung durch Steuererleichterungen an.

Zudem ist es erlaubt, die nationalen Ziele auch durch Kooperationsmaßnahmen zwischen mehreren MS oder von MS mit Drittstaaten zu erfüllen (vgl. RL 2009/28/EG Artikel 3 und 6 - 11, RL (EU) 2018/2001 Artikel 5 und 9 - 13). Der deutsche Gesetzgeber hat zusammen mit der Bundesregierung von dieser Kooperationsmöglichkeit Gebrauch gemacht, indem er unter bestimmten Voraussetzungen eine grenzüberschreitende Ausschreibung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zwischen den MS ermöglicht (vgl. §§ 5 Abs. 2, 88a EEG 2017 i.V.m. der GEEV). 

Einen Vergleich der europäischen Fördersysteme und der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen bietet die Datenbank RES LEGAL an:

http://www.res-legal.eu

(nur auf Englisch).

 

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