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Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 28.08.2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S.5 EnWG erlassen.

Die Kammer hat eine umfassende Regelung zur Entlastung von Verteilernetzbetreibern bzw. deren Netznutzern entwickelt, die besonders vom Anschluss von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien betroffen sind.

 

Datum
Aktenzeichen

BK8-24-001-A

Gesetzesbezug