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Grünflächen als Konversionsflächen aus militärischer Nutzung i.S.d. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009; einstweilige Festsetzung von Abschlagszahlung

1. Entscheidung des AG Bad Sobernheim im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Urt. v. 31.8.2009 - Az. 61 C 245/09, s. Anhang):

  • Zu der Frage, ob Grünflächen auf dem Gelände eines ehemaligen Flugplatzes Konversionsflächen aus militärischer Nutzung i.S.d. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 darstellen (hier: bejaht. Die Landebahn und die daran angrenzenden Sicherheitsflächen jeweils isoliert zu betrachten, würde zu einer willkürlichen Aufsplittung des Geländes führen. Es handele sich zudem nicht um intakte Grünflächen; die Folgen der militärische Nutzung wirkten auch nach Einstellung des Flugbetriebes fort, da sich noch verschiedene, zum Flugplatz gehörige militärische Anlagen wie Bunker und sonstige technische Geräte auf den Grünflächen befänden. Die Grünflächen seien für die Errichtung von für den Flugbetrieb erforderlichen und in unmittelbarer Nähe zur Landebahn vorzuhaltenden Infrastrukturen benötigt worden und hätten daher auch nicht anderweitig, beispielsweise als Weideland, genutzt werden können).
  • Zu § 59 EEG 2009 (hier: Gericht der Hauptsache i.S.d. § 59 EEG 2009 sei das Gericht am Ort der Energieabnahme). Zu §§ 59 Abs. 2, 39 EEG 2009 (hier: Auch die einstweilige Festsetzung von Abschlagszahlungen erfordere keine besondere Eilbedürftigkeit).

2. Entscheidung des AG Bad Sobernheim im Hauptsacheverfahren (Urt. v. 5.5.2010 - Az. 61 C 405/09, s. Anhang):

  • Bestätigung, dass die betroffenen Grünflächen militärische Konversionsflächen darstellten unter Hinzufügung, dass die Grünflächen einer erheblichen Verschmutzungsgefahr ausgesetzt gewesen wären, weiterhin die Konversion noch nicht abgeschlossen sei.

Siehe auch das Urteil des LG Bad Kreuznach des einstweiligen Rechtschutzes im Parallelverfahren (Feststellung über Abschlagszahlungen für die geplante, zu installierende Gesamtleistung).

Datum
Instanz
Aktenzeichen

61 C 245/09 und 61 C 405/09

Fundstelle

nicht veröffentlicht.