Der Beitrag untersucht zunächst, ob Palmöl Biomasse im Sinne der BiomasseV ist; dies wird bejaht. Anschließend wird geprüft, ob § 8 Abs. 2 Satz 1 EEG für Strom, der aus Palmöl gewonnen wird, anwendbar ist; auch dies wird bejaht. Verf. spricht sich für ein streng kontrolliertes Gütesiegel für Palmöl aus, ohne ein solches Zertifizierungssystem sollte zukünftig eine Förderung nach dem EEG ausgeschlossen sein.