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Eckpunktepapier des BMU: Vorschläge für eine PV-Novelle

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s. Anhang) Vorschläge zu Änderungen am EEG 2009 in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

Empfohlen wurden insbesondere folgende Änderungen:

  • Degression: Unter Festlegung einer Zielmarke für den jährlichen Ausbau von 3.000 MW pro Jahr
    • bei Zubau von 2.500 bis zu 3.000 MW: eine unveränderte Degression von 9%,
    • ab Zubau von mehr als 3.500 MW: Erhöhung der Degression in 1.000 MW-Schritten um je 2,5%,
    • bei einem Zubau von weniger als 2.500 MW: Senkung der Degression in 500 MW-Schritten um je 2,5%;
  • eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung um 15%
    • bei sogenannten „Gebäudeanlagen“ zum 1. April 2010
    • bei sogenannten „Freiflächenanlagen“ zum 1. Juli 2010;
  • eine zusätzliche einmalige Absenkung der Vergütungssätze um 10% (insgesamt 25 %) zum 1. Juli 2010 für sogenannte „Freiflächenanlagen“, die auf Ackerflächen errichtet sind;
  • „Eigenverbrauch“: Erhöhter Anreiz durch höhere Differenz zwischen der Vergütung für den „Eigenverbrauch“, in dessen Rahmen Kosten für Bezugsstrom ganz oder teilweise entfallen, gegenüber der Vergütung für die Einspeisung (statt bisher Differenz von ca. 4 Cent/KWh demnächst ca. 10 Cent/KWh).
Datum
Urheberschaft

Bundesregierung; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit