Schwerpunkt der neuen Entwicklungen im Energierecht ist die umfassende energie- und klimapolitische Initiative der EG-Kommission vom 10. Januar 2007. Das integrierte "Energie- und Klimapaket zur Emissionsminderung im 21. Jahrhundert" ist in einem Überblick zusammengefasst. Demnach übernimmt die Kommission - trotz fehlender allgemeiner Kompetenz für Energiepolitik, aber unter Ausnutzung ihrer binnenmarktlichen und umweltpolitischen Kompetenzen - die Vorreiterrolle zur Erarbeitung einer Strategie für eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung der Gemeinschaft. Daraus ergeben sich Belastungen für Deutschland und Europa, die im Folgenden skizziert werden.