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Eigentum von Netzanlagen in höheren Spannungsebenen und Druckstufen

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Während § 8 Abs. 1 NAV und NDAV im Bereich des Niederspannungs- und Niederdrucknetzes Netzanschlüsse zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers zählen, fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung für höhere Spannungsebenen und Druckstufen. Netzanschlussverträge in Mittelspannung und Mitteldruck sehen daher regelmäßig vertraglich vor, dass der Netzanschluss im Eigentum des Netzbetreibers bleibt. Fraglich ist, ob sich diese Vereinbarung mit den sachenrechtlichen Grundsätzen und Vorgaben des BGB in Übereinstimmung bringen lässt. Dazu untersucht der Aufsatz die sachenrechtliche Eigentumslage und prüft, inwieweit vertragliche Regelungen diese korrigieren können.

Datum
Autor(en)
Erik Ahnis und Frank König
Gesetzesbezug
Fundstelle
IR (InfrastrukturRecht) 2009, 79-82