Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG Anwendung findet, wenn eine Anlage zu über 25 % einer im Landeseigentum stehenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehört (hier: verneint). Zu den Voraussetzungen der Förderung nach KWKG.
Siehe auch die Parallelentscheidung vom 09.12.2003, Az. 6 U 4/03.
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OLG_Brandenburg_031216_6_U_42-03.pdf | 47 kB |