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Die Privilegierung der stromintensiv arbeitenden Industrie - eine verfassungs- und europarechtliche Bewertung

Die Möglichkeit für stromintensiv arbeitende Unternehmen, im Rahmen des EEG-Belastungsausgleiches über eine Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 f. EEG 2009 eine Begrenzung der Abnahempflicht für EEG-Strom zu erreichen, lässt sich nach Ansicht des Autors aufgrund der daraus resultierenden Inanspruchnahme der nichtprivilegierten EEG-Adressaten aus wettbewerbspolitischen Motiven und ohne eine Finanzierungsverantwortung im Sinne des Verursachersprinzipes nur mit der Einschränkung rechtfertigen, dass jene herbeigeführte Ungleicheit durch eine vom Gesetzgeber festegelgte Belastungsobergrenze verhältnismäßig bleibe. Die bislang ungedeckelte Ausgleichsregelung sei nach der Bewertung durch den Autor zwar übergangsweise zulässig, um dem Gesetzgeber das Sammeln benötigter Erfahrunsgwerte zu ermöglichen; sobald jedoch solche Erfahrungswerte in den EEG-Erfahrungsbericht eingeflossen seien, könnte die Festlegung von Belastungsobergrenzen erforderlich werden. Der Autor kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die §§ 40 f. EEG 2009 einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit gem. Art. 28 EG (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) a.F. darstellten.
Datum
Autor(en)
Hans-Christian Fricke
Fundstelle
Rde (Recht der Energiewirtschaft) 2010, 83-91