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SRU-Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung"

Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland. Die acht Handlungsempfehlungen enthalten auch eine Empfehlung zu Weitergeltung und Reform des EEG. Der SRU spricht sich für eine grundsätzliche Beibehaltung des Einspeisevorrangs und der garantierten Vergütung aus. Während die Stromerzeugung aus Windenergie auf dem Land in der bisherigen Form vergütet werden soll, schlägt der SRU für die Offshore-Windenergie Ausschreibungsmodelle vor. Bei PV-Anlagen hält er eine an den sinkenden Kosten orientierte Vergütung sowie eine absolute Obergrenze der geförderten Kapazitäten für sinnvoll. Die Förderung für Biogasanlagen sollte nach Ansicht des SRU stärker auf Regelenergiedienstleistungen und eine möglichst hohe Reststoffnutzung ausgerichtet und als Marktprämie ausgestaltet, der Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo-Bonus) sowie der gesonderte Güllebonus abgeschafft werden. Für sich noch in der Entwicklung befindende Technologien, z.B. für Biogasaufbereitung und -einspeisung ins Erdgasnetz, biete sich eine staatliche Projektförderung an, die bei entsprechendem Erfolg in eine Förderung nach den Grundsätzen des EEG - etwa als ein Technologiebonus ergänzend zur Marktprämie - überführt werden könne. Auf den Internetseiten des SRU finden Sie neben dem Sondergutachten auch eine Kurzfassung für Entscheidungsträger und deren (z.Zt. noch vorläufige) englische Übersetzung.

Datum
Urheberschaft
Sachverständigenrat für Umweltfragen