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LfL und Fachverband: „Einsatzstoffe nach Biomasseverordnung“

Von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und vom Fachverband Biogas e.V. erarbeitete Auslegungshilfe, in welcher LfL und Fachverband die in den Anlagen 1-3 der BiomasseV 2012 aufgelisteten Einsatzstoffe nach ihrem Verständnis näher beschreiben. Die Auslegungshilfe ist nicht rechtsverbindlich, LfL und Fachverband bieten alle Angaben als Orientierungshilfe an. Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sie zur Auslegung von Einsatzstoffen i.S.d. § 27 Abs. 1 und 2 EEG 2012 i.V.m. Anlagen 1-3 BiomasseV 2012 noch keine Verfahren durchgeführt hat.

Datum
Urheberschaft

Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL) und Fachverband Biogas e.V.