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EU-Kommission: Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL) 2014-2021

Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Klimaziele im Jahr 2020 zu verwirklichen und Marktverzerrungen entgegenwirken, die aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien entstehen können. Laut EU-Kommission unterstützen die Leitlinien deshalb auch Maßnahmen, mit denen schrittweise zu einer marktorientierten Förderung der erneuerbaren Energien übergegangen werden soll. Des Weiteren seien darin Kriterien enthalten, wie Mitgliedstaaten energieintensive und besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte Unternehmen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien entlasten können. Darüber hinaus würden diese Leitlinien neue Bestimmungen über Beihilfen für Energieinfrastrukturen und Erzeugungskapazitäten zur Stärkung des Energiebinnenmarktes und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit beinhalten.

Bemerkungen

Im Sommer 2021 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zu überarbeiteten Leitlinien zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.

Die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 sind im Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.06.2014 - 2014/C 200/01 (s. Anhang) veröffentlicht worden. Sie traten am 1. Juli 2014 in Kraft. Zu den neuen Leitlinien der EU-Kommission siehe außerdem die Schnellanalyse des Öko-Instituts e.V. vom 9. April 2014.

Datum
Urheberschaft

Europäische Kommission

Fundstelle