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Nationaler Energieeffizienzplan

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Mit einem "Nationalen Energieeffizienzplan" soll die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten drastisch verringert und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gesenkt werden. Diese Ziele sollen mit einem Bündel aus marktwirtschaftlichen Investitionsanreizen und ordnungsrechtlichen Vorgaben erreicht werden: Im Rahmen einer "sozialen Effizienzinitiative" sollen insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage von Energiekosten entlastet werden. So sollen diese Haushalte bei der Anschaffung von besonders energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten der Effizienzklasse A++ einen finanziellen Zuschuss erhalten, der an eine individuelle aufsuchende Beratung durch einen Energieberater gekoppelt ist. Für die restlichen zwei Monate des laufenden Jahres will das Bundesumweltministerium dafür bis zu 5 Millionen Euro bereitstellen, im kommenden Jahr könnten diese Mittel aus den Auktionierungserlösen im Emissionshandel auf bis zu 15 Millionen Euro aufgestockt werden.

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Gesetzesbezug