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BNetzA: Hinweis 2018/1 zum zeitlichen Verständnis der Sanktionsfolgen bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Januar 2018 ihren

»Hinweis 2018/1 zum zeitlichen Verständnis der Sanktionsfolgen bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers nach § 52 Abs. 3 EEG«

veröffentlicht. Darin beantwortet sie u.a. Fragen zu Beginn, Dauer und Endzeitpunkt der 20-prozentigen Vergütungsverringerung als Sanktion bei Verstößen gegen Meldepflichten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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Urheberschaft

Bundesnetzagentur

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