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Mieterstrombericht zum EEG 2017

Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Der Bericht zum Mieterstromzuschlag nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 EEG 2017 soll insbesondere auf den Zubau von Solaranlagen, deren Betreiber einen Mieterstromzuschlag erhalten, das räumliche Verhältnis von Erzeugungs- und Verbrauchsgebäuden und die mit dem Mieterstromzuschlag verbundenen Kosten eingehen.

Der vorgelegte Bericht gliedert sich vorwiegend in die drei Bereiche

  1. Marktentwicklung Mieterstrom,
  2. Wirtschaftlichkeit Mieterstrom,
  3. Sonstige Regelungen und Rahmenbedingungen.

 

Der Bundesrat appelliert in seiner Stellungnahme, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 zu verbessern. 

Bemerkungen

Peter Focht fasst die Kernaussagen des Berichts im Aufsatz "Ungenügender Rahmen für Geschäftsmodell Mieterstrom" zusammen (Energie & Management 20/2019, 12).

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fundstelle