Direkt zum Inhalt

BNetzA: Monitoringbericht 2020 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamt gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB" (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung unter anderem über

  • Bestand und Entwicklung der Kraftwerke in Deutschland und je Bundesland,
  • KWK-Erzeugung,
  • Entwicklung der Erneuerbare Energien,
  • Ausschreibungen,
  • Entwicklung der Vermarktungsformen, Zahlungen nach dem EEG, Gesamtbetrachtung und Entwicklung der EEG-Umlage.

Im Jahr 2019 lag die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bei 228,9 TWh und betrug damit anteilig am Bruttostromverbrauch 42 Prozent. Die Erzeugungskapazität Ende 2019 betrug 226,4 GW. Davon entfielen 102,0 GW auf nicht erneuerbare Energieträger und 124,4 GW auf erneuerbare Energieträger.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur

Gesetzesbezug