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Nationaler Biomasseaktionsplan für Deutschland

Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen. Der Biomasseaktionsplan zeigt auf, welche Strategien verfolgt werden sollen, um den Ausbau der Bioenergie effizient und nachhaltig zu betreiben und welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Aktionsplan ist in einen Hauptteil und einen technischen Anhang gegliedert. Im Anhang werden der aktuelle Stand der Biomassenutzung sowie die Biomassepotenziale dargestellt und die verschiedenen Nutzungsoptionen (Strom, Kraftstoff, Wärme) charakterisiert und bewertet. Darauf aufbauend werden im Hauptteil die strategische Ausrichtung der Biomassenutzung zur Wärme-, Strom- und Kraftstofferzeugung und Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Bereiche dargestellt.

Datum
Urheberschaft

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Gesetzesbezug