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BNetzA: Monitoringbericht 2022 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamt

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamt gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB“ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung unter anderem über

  • Bestand und Entwicklung der Kraftwerke in Deutschland und je Bundesland,
  • KWK-Erzeugung,
  • Entwicklung der Erneuerbare Energien,
  • Ausschreibungen,
  • Entwicklung der Vermarktungsformen, Zahlungen nach dem EEG, Gesamtbetrachtung und Entwicklung der EEG-Umlage.

Im Jahr 2021 lag die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bei 219,7 TWh und betrug damit anteilig am Bruttostromverbrauch 40 Prozent. Die Erzeugungskapazität Ende 2021 betrug 238,4 GW. Davon entfielen 99,8 GW auf nicht erneuerbare Energieträger und 138,6 GW auf erneuerbare Energieträger.

Datum