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Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2023

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden die nationalen Klimaziele festgelegt und die gesetzlichen Rahmen geschaffen, um das Erreichen der Treibhausgasneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 sicherzustellen. Bereits für das Jahr 2030 sieht das KSG das Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von insgesamt 65 % gegenüber dem Jahr 1990 vor und setzt hierzu jährlich zulässige Emissionsmengen bis zum Jahr 2030 für die jeweiligen Sektoren fest. Durch jährliche zulässige Emissionsmengen soll zudem eine Treibhausgasminderung von 88 % bis zum Jahr 2040 erreicht werden.

In dem KSG werden des Weiteren die Aufgaben des unabhängigen Expertenrates für Klimafragen festgelegt, der unter anderem die vom Umweltbundesamt jährlich berichtete Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen des Vorjahres prüft.

Mit dem vorliegenden Bericht legt der Expertenrat für Klimafragen seine Bewertung der am 15. März 2024 durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Berechnung der Treibhausgasemissionen Deutschlands im Jahr 2023 vor. Bei der Prüfung hat der Expertenrat festgestellt, dass das Umweltbundesamt bei der Berechnung der Emissionen des Jahres 2023 zu keinen anderen Ergebnissen hätte kommen müssen, aber können. Aufgrund von Unsicherheit der Emissionsdaten für die Sektoren, die durch den frühen Berechnungszeitpunkt bedingt sind, ist die Aussagekraft der vom Umweltbundesamt vorgenommenen Punktwertschätzung gemäß der Ergebnisse der Prüfung eingeschränkt. Insgesamt sind die Treibhausgasemissionen im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 76 Mt CO2-Äq. und somit rund 10 % von 750 auf 674 Mt CO2-Äq. gesunken.

In Teil I des Berichts wird die Prüfung und Bewertung der vorgelegten Emissionsdaten durch den Expertenrat vorgestellt.

Teil II des Berichts beinhaltet weiterführende Betrachtungen.

Datum
Urheberschaft

Expertenrat für Klimafragen (ERK)

Gesetzesbezug