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Änderungen beim Netzanschluss von EEG -Anlagen bis 30 kW und Solaranlagen über 30 bis 100 kWp durch das „Solarpaket I“

Mit dem Inkrafttreten des „Solarpakets I“ ändern sich die Verfahren für Netzbetreiber bezüglich Anschlussfragen von EEG-Anlagen bis 30 kW sowie von Solaranlagen zwischen 30 und 100 kWp ab dem 1. Juli 2024. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anlagenbetreiber ein Recht auf Sofortanschluss, wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb von einem Monat bzw. acht Wochen reagiert. Für Anschlussfragen, die nach dem 31. Dezember 2022 und vor Inkrafttreten des „Solarpakets I“ gestellt wurden, gelten weiterhin die alten Regelungen gemäß § 8 EEG. Netzbetreiber sollten ihre Prozesse anpassen, um ab Inkrafttreten des Gesetzes die gesetzlichen Fristen und notwendigen Mitteilungen zur Gewährleistung der Netzsicherheit einhalten zu können. 

Datum
Urheberschaft

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)