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Europäische Kommission verabschiedet Muster-Aktionsplan für erneuerbare Energien

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Die Kommission hat am 30. Juni 2009 per Entscheidung (C(2009) 5174) ein Muster für die von der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) vorgeschriebenen nationalen Aktionspläne vorgegeben. Jeder Mitgliedstaat muss einen solchen Aktionsplan erstellen und ihn spätestens bis zum 30. Juni 2010 der Kommission mitteilen. In den Plänen sollen die Mitgliedstaaten darlegen, durch welche konkreten Maßnahmen und Strategien sie ihre jeweiligen nationalen Ziele umsetzen wollen, welche ihnen die Richtlinie über erneuerbare Energien zur Erreichung des bis 2020 zu erreichenden Anteils erneuerbarer Energien in der Gemeinschaft (20 % am Endenergieverbrauch) verbindlich aufgegeben hat. Im Einzelnen bedeutet das, dass aus den Aktionsplänen die nationalen Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 am Energieverbrauch im Verkehrs-, Elektrizitäts-, Wärme- und Kältesektor sowie die entsprechenden Regelungen zur Durchsetzung der sektoralen Ziele hervorgehen müssen. Weiterhin müssen sie Angaben über die nationalen Strategien zur Entwicklung von Biomasseressourcen und zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse enthalten und die Auswirkungen anderer politischer Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz berücksichtigen. Schließlich sind flankierende Maßnahmen aufzuführen wie etwa Verwaltungsverfahren, Bauvorschriften, Informations- und Schulungsinitiativen, Ausbau der Energieinfrastruktur sowie Förder- und Flexibilisierungsmaßnahmen. Mit dem verabschiedeten Muster soll sichergestellt werden, dass die Aktionspläne nicht nur vollständig, sondern auch vergleichbar sind – sowohl untereinander als auch mit künftigen Berichten der Mitgliedstaaten und der Kommission über die Umsetzung der Richtlinie. Zum Muster-Aktionsplan.
Datum
Urheberschaft
Europäische Kommission
Gesetzesbezug