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Eckpunktepapier zu Detailfragen der Vermarktung von EEG-Strom durch Übertragungsnetzbetreiber nach AusglMechV

Die Bundesnetzagentur plant, die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), nach der die Stromlieferanten ab 2010 nicht mehr verpflichtet sind, den Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Strom) physikalisch abzunehmen, durch eine Ausführungsverordnung zu konkretisieren. Das Eckpunktepapier führt die von der Bundesnetzagentur als regelungsbedürftig angesehenen Verfahrensfragen und Detailregelungen auf.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur