Vom Bundesverband Geothermie mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellte Arbeitshilfe zum Wärmenutzungsbonus, der gemäß § 28 Abs. 2 EEG 2009 i.V.m. Anlage 4 EEG 2009 für Strom aus Geothermie gewährt wird. Der Bundesverband Geothermie stellt in diesem Dokument die nach seinem Verständnis vorzunehmende Auslegung unter anderem der Begriffe der „Wärmeleistung“, der „verfügbaren Wärmeleistung“ und der „ausgekoppelten Wärmeleistung“ gemäß Nr. I.1 Anlage 4 zu § 28 Abs. 2 EEG 2009, des „Ersetzens fossiler Energieträger“ gemäß Nr. I.2 Anlage 4 zu § 28 Abs. 2 EEG 2009, des Verhältnisses von Nr. I.2 zu Nr. III Anlage 4 zu § 28 Abs. 2 EEG 2009 sowie des „Netzes von mindestens 400 Metern Länge“ i.S.d. Nr. III.2 Anlage 4 zu § 28 Abs. 2 EEG 2009 vor.
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GtV-Arbeitshilfe_Waermebonus_090903_Rev_1.pdf | 688 kB |