Seit In-Kraft-Treten des geänderten EEG-Gesetzes vom 7. November 2006 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe übernommen, den bundesweiten Ausgleich der EEG-Energiemengen und der Vergütung nach § 14 EEG 2004 zu überwachen. Dazu wurden erstmals für das Jahr 2006 Daten von Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und energieversorgenden Unternehmen abgefragt. Der Statistikbericht „Jahresendabrechnung 2006 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ beinhaltet Angaben zu EEG-Anlagenzahl, installierter Leistung und eingespeister Jahresarbeit und Mindestvergütung pro Energieträger sowie zum Letztverbraucherabsatz und zum horizontalen Belastungsausgleich (vergleiche auch EEG Statistikbericht 2007 der BNetzA).
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BNetzA_Statistik_EEG_2006.pdf | 366 kB |