Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die nach der Biomassestromnachhhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem. In zehn Kapiteln (Allgemeines; Begriffserklärungen; Anforderungen an eine nachhaltige Biomasseerzeugung; Nachweis der Herkunft nachhaltiger Biomasse; Zertifizierungssysteme, Zertifizierungsstellen und Schnittstelle; Nachhaltigkeitsnachweise und Nachhaltigkeits-Teilnachweise,; Anlagen- und Registrierverzeichnis; Standardwerte zur Berechnung der Treibhausgasminderung; Konkrete Berechnung der Treibhausgasminderung) soll der Leitfaden Erläuterungen und praktische Hilfestellungen zu den wichtigsten Schritten der Nachweiserstellung bieten.
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