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OVG Sachsen-Anhalt: Drittanfechtung einer immissionschutzrechtlichen Freistellung bzw. Verlängerung

Leitsatz des Gerichts:

Sowohl die Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG als auch die Verlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG sind der Anfechtung durch Dritte unterliegende Verwaltungsakte.

Bemerkungen

Besprechung von Hinsch in Erneuerbare Energien 10/2010, 118-119.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

2 M 243/09

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

VG Magdeburg, Beschl. v. 11.12.2009, 1 B 322/09