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Netzentgeltpflicht i.S.d. § 17 StromNEV bei Einspeisung von EEG-Strom mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe

Leitsatz des Gerichts:

Speist der Anlagenbetreiber den von ihm erzeugten EEG-Strom gem. § 8 Abs. 2 EEG 2009 (=§ 4 Abs. 5 EEG) mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung ein, hat dies zwangsläufig eine entsprechende Entnahme zur Folge, so dass er insoweit netzentgeltpflichtig i.S.d. § 17 StromNEV ist.

Mit dem Beschluss hat das OLG die Beschwerde gegen den Beschluss der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur vom 11.01.2010 - BK 8 09/001 - zurückgewiesen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VI-3 Kart 18/10 (V)

Fundstelle

http://www.justiz.nrw.de/index.php; REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 27-30; RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2011, 155 - 157.