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BGH: Inbetriebnahmezeitpunkt einer EEG-Anlage bei technisch notwendigem konventionellen Anfahrbetrieb

Leitsatz des Gerichts:

Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).

Bemerkungen

Urteilsanmerkung von Schulte-Middelich in ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2011, 324-326.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 48/10

Fundstelle

http://www.bundesgerichtshof.de. Leitsätze und Gründe in ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2011, 322-324; REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 85-88; RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2011, 317-319.