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Grenzen der "Feinsteuerung" von Windenergieanlagen durch Bebauungspläne

Zu der Frage, ob die Gemeinde in ihrem Bebauungsplan für ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Vorranggebiet für Windkraftanlagen auch dann noch von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen darf, wenn dadurch der Bebauungsplan das dem Flächennutzungsplan - und damit auch der darin vorgenommenen Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen - zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept verändert (hier: verneint. In diesem Fall müsse der Flächennutzungsplan geändert werden).

Datum
Instanz
Aktenzeichen

8 A 320/09

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

VG Köln, Urt. v. 11.12.2008 - 13 K 2890/07