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Anspruch des Verteilnetzbetreibers gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber auf Erstattung geleisteter Vergütungen

Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetreiberinnen und -betreibern pauschalierte Vergütungen z.B. in Form von Abschlägen zahlt (hier: bejaht. Dies ergebe sich aus § 35 Abs. 1 EEG 2009. Dieser sehe vor, dass die ÜNB den VNB eine Vergütung - anders als § 5 Abs. 2 S. 1 EEG 2004 nicht für die tatsächlich abgenommene, sondern - für die den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern vergütete Strommenge zahlten. Der Gesetzgeber wolle dem Verteilnetzbetreiber als reine Verrechnungsstelle nicht das Risiko von unterjährigen Abweichungen aufbürden, die gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 EEG 2009 vorkommen könnten).

   

Nachinstanz(en): OLG Bamberg, Urt. v. 23.11.2011 - 8 U 3/11.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

32 O 123/10

Fundstelle

Volltext (s. Anhang) über Gericht. In Auszügen IR (InfrastrukturRecht) 2011, 37-38; REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 93-96; ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2012, 284.