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Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch bei Verletzungen der Stromkennzeichnungspflicht nach § 42 EnWG

Leitsätze des Gerichts:

Die Verletzung von Informationspflichten in einem Werbeflyer kann bei der gebotenen europakonformen Auslegung des UWG keinen wettbewerblichen Unterlassungsanspruch nach § 42 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 EnWG i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11, 8 ff UWG begründen, soweit gegen Stromkennzeichnungspflichten nach § 42 EnWG verstoßen wird, die über die Vorgaben der Elektrizitätsrichtlinie hinausgehen. Dies ergibt sich aus den Vorgaben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie 2005/29/EG), die wegen ihres Ziels der Vollharmonisierung des Wettbewerbsrechts in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Anwendung des UWG stets zu berücksichtigen ist.

Datum
Instanz
Aktenzeichen
11 U 5/11
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2011, 629-631; IR (InfrastrukturRecht) 2012, 39.